ALTENBUCH Straßensperrung wird verlängert
Mil 35_Oberbauerneuerung Landkreisgrenze bis Waldparkplatz
oberhalb Altenbuch (2.Bauabschnitt) die verkehrsrechtliche
Anordnung S23 - 43344 - 29/22 vom 19.0.2022,
wird bis Freitag den
10.06.2022 verlängert.
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Einladung zur Gemeinderatsitzung
am Donnerstag, den 19.05.2022, um 19.00 Uhr
zur öffentlichen und anschl. nichtöffentlichen
Sitzung des Gemeinderates Dammbach
Dammbachtalhalle, Frühlingstr. 10, Dammbach.
Mit freundlichen Grüßen,
Rigobert Amrhein, 2. Bürgermeister
Einladung nochmal als PDF, hier klicken!
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VOLLSPERRUNG Richtung Altenbuch ab 02. Mai
NEWSLETTER 04/2022
(eingestellt 23.04.2022)

...als PDF, hier klicken
NEUE Schnelltest(BUS)Zeiten (12.04.2022):
DAMMBACHER DORFLADEN PLAKAT
als PDF, hier klicken
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Einladung zur Gemeinderatsitzung
am Donnerstag, den 24.03.2022, um 19.00 Uhr
zur öffentlichen und anschl. nichtöffentlichen
Sitzung des Gemeinderates Dammbach
Dammbachtalhalle, Frühlingstr. 10, Dammbach.
Mit freundlichen Grüßen,
Waltraud Amrhein, 1. Bürgermeisterin
Einladung nochmal als PDF, hier klicken!
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Durchführung der Aktion "Sauberer Landkreis"
am Samstag, den 26.03.2022
in der Gemeinde Dammbach
Alle Infos als PDF, hier klicken
Jagdgenossenschaft Wintersbach
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung (am 19.03.2022)
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wintersbach
am Samstag, den 19.03.2022 um 19.30 Uhr im Sportheim der SpVgg Wintersbach
in Dammbach OT Wintersbach, ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen,
die zum Gemeinschafts-Jagdrevier Wintersbach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt
werden darf, eine recht herzliche Einladung.
Tagesordnung und alle Infos als PDF, hier klicken
SIRENEN-PROBEALARM-VERSCHIEBUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchten wir sie darüber informieren, dass der am 10.03.2022
geplante landesweit einheitliche Probealarm verschoben wird.
Ein entsprechendes IMS hierzu geht ihnen in Kürze zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitz
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Bayer. Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration
Sachgebiet D4
Katastrophenschutz;
Zivile Verteidigung; Wehrrecht
Odeonsplatz 3
80539 München
Tel.: +49(0)89/2192-2682
Fax: +49(0)89/2192-12682
E-Mail: Sachgebiet-D4@stmi.bayern.de

Auch als PDF
Aschaffenburg, 28. Februar 2022
LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG - PRESSEMITTEILUNG
Aufruf zur Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
(Landkreis Aschaffenburg)
Auf Grund der Lage in der Ukraine befindet sich das Landratsamt bereits seit Freitagabend in Vorbereitungen,
um Menschen, die von dort flüchten, unterbringen und versorgen zu können. Auch die Bevölkerung ist hierbei
zur Hilfe aufgerufen und kann sich hierfür an das Landratsamt wenden:
Menschen, die Räumlichkeiten bereitstellen können, um Menschen unterzubringen, mögen per
ukrainehilfe@Lra-ab.bayern.de oder 06021 394-7010 Kontakt aufnehmen. Diese Rufnummer ist
ausschließlich hierfür geeignet. Insbesondere ausländerrechtliche Fragen können hier
nicht beantwortet werden.
Menschen, die ukrainisch oder russisch sprechen und daher sprachvermittelnd helfen können
und möchten, mögen sich gerne an sprachvermittler@Lra-ab.bayern.de wenden.
Geldspenden sind an die Hilfsorganisationen möglich. So bietet beispielsweise das Rote Kreuz
die Möglichkeit unter www.drk.de/nothilfe-ukraine.
Von Sachspenden wird gebeten, abzusehen.
Landrat Dr. Alexander Legler betont: "Wir sind uns unserer humanitären Verantwortung auch
gegenüber den Menschen in der Ukraine bewusst und hier im Besonderen all denen gegenüber, die auf Grund
des brutalen und menschenverachtenden Kriegs Putins gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und vor
Putins Terror in Sicherheit zu bringen. Gemeinsam werden wir es auch dieses Mal schaffen,
all denen, die bei uns Schutz suchen, einen sicheren Hafen bei uns im Landkreis zu bieten.
Die Tatsache, dass sich bereits so viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in den letzten beiden
Tagen mit Unterstützungsangeboten für Wohnraum und Sprachvermittlung gemeldet haben, lassen an
meiner Überzeugung keinen Zweifel - wie auch das vorbildliche Engagement so vieler im Landkreis
im Rahmen der Flüchtlingshilfe insbesondere seit 2015."
Mit freundlichem Gruß
Ihre Pressestelle
Fachstelle I/BL
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 394 - 284
Fax: 06021 / 394 - 984
E-Mail: Pressestelle@Lra-ab.bayern.de
Pressesprecher: Sven Simon, Anika Prakesch, Meike Sahl, Petra Oleschkewitz
Infos zum Landkreis Aschaffenburg finden Sie unter www.landkreis-aschaffenburg.de
Gemeinderatssitzung Dammbach 24.03.2022
Nächste Gemeinderatssitzung Dammbach am 24.03.2022 / 19:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die nächste Gemeinderatssitzung
am 24.03.2022 um 19:00 Uhr in der Dammbachtalhalle stattfindet.
Anträge/Bauanträge müssen
spätestens 10 Tage vor
der Sitzung im Rathaus eingereicht werden.
Die Tagesordnungen der nächsten öffentlichen Sitzungen sind jeweils
eine Woche vor der Sitzung veröffentlicht bzw. hängen in den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde Dammbach aus.
Ihre Gemeindeverwaltung
Gemeinsame Presseeklärung:
Vorrübergehend längere Bearbeitungszeiten für PCR-Testungen am Volksfestplatz
Eingestellt am 10.02.
alle Infos, hier klicken

Mach mit - Zwei Impftage in Eschau
(14.02. und 07.03. - alle Infos, hier klicken (PDF)
BÜRGERENERGIEPREIS Unterfranken
(eingestellt 02.02.2022)
Teil 1 als PDF, hier klicken
Teil 2 als PDF, hier klicken
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

...auch als PDF, hier klicken
NEWSLETTER 10/2021
(eingestellt 19.10.2021)

...als PDF, hier klicken

auch als PDF, hier klicken
Alle aktuellen Coronainfos auch als PDF (07.10.2021)
Schnelltest-Bus und dezentrale Schnelltest-Stellen beenden Testangebot
Der Schnelltest-Bus fährt ab dem 11. Oktober nicht mehr durch den Landkreis. Bis zum 10. Oktober ist er noch auf den bekannten Routen unterwegs.
Außerdem sind ab dem 11. Oktober keine Schnelltests mehr an den dezentralen Schnelltest-Stellen im Landkreis möglich.
Bisher waren noch folgende Schnelltest-Stellen des Landkreises geöffnet:
• Realschule Bessenbach
• Prischoßhalle Alzenau
• Maingauhalle Kleinostheim
• TTC Halle, Pfarrer-Wörner-Straße, Mömbris
In ihrer Sitzung vom 10. August hatte die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die kostenlosen Bürgertestungen einzustellen.
Die gemeinsame Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz bleibt derzeit weiter
in Betrieb, um denjenigen weiterhin kostenlose Tests zu ermöglichen, die nach der Testverordnung des Bundes hierzu berechtigt
sind. Eine Auflistung findet sich unter www.corona-ab.de. Grundsätzlich sind ein Lichtbildausweis sowie die Nachweise über den
Berechtigungsgrund vorzulegen. Eine vorige Terminvereinbarung unter der 06021/394-889 ist erforderlich.
Nicht berechtigte Personen können sich auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums über die Bayerische
Teststrategie und -angebote informieren:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/
Ende der kostenlosen Testungen auf dem Volksfestplatz
Auf der gemeinsamen Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz sind
beginnend mit dem 11. Oktober keine kostenlosen Coronatests für jedermann mehr möglich.
Lediglich Menschen, die nach der Testverordnung des Bundes berechtigt sind, können sich dort noch testen lassen.
Dabei sind die Berechtigungsgründe nachzuweisen. Die kostenlosen Tests stehen demnach insbesondere den folgenden Personen zur Verfügung:
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berechtigt für kostenlosen Schnelltest:
• bis 31.12.2021: sämtliche Minderjährige
• Personen, die beim Test noch nicht zwölf Jahre alt sind oder deren zwölfter Geburtstag nicht länger als drei Monate zurück liegt
• Personen, für die der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist
• Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten (z. B. wegen Schwangerschaft)
•
berechtigt für kostenlosen PCR-Test:
• Personen mit einem positiven Schnelltest
• vom Gesundheitsamt zum Test aufgeforderte Personen (z. B. Kontaktpersonen)
• Personen mit Warnung durch die Corona-Warn-App (Statusanzeige "erhöhtes Risiko")
Grundsätzlich sind ein Lichtbildausweis sowie die entsprechenden Nachweise der Berechtigung bei der Testung vorzulegen;
so etwa ein Schreiben des Gesundheitsamtes, ein ärztliches Zeugnis oder die Corona-Warn-App-Meldung.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter der 06021/394-889 ist erforderlich.
Nicht berechtigte Personen können sich auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums über die
Bayerische Teststrategie und -angebote informieren:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/
Terminvereinbarung wieder über bayernweites Impfportal
Ab sofort steht die Terminvereinbarung für das Impfzentrum wieder über das bekannte
Portal https://impfzentren.bayern/citizen zur Verfügung.
Die Terminvereinbarung über das Tool von Terminland ist daher nun eingestellt.
Seit der Einführung der Möglichkeit, einen Termin zu buchen, am vergangenen Donnerstag,
den 30. September haben sich bereits über 1.400 Impfwillige, die in Stadt oder Landkreis
Aschaffenburg wohnen oder arbeiten angemeldet.
Vor Ort im Impfzentrum sind entsprechende Belege über den Wohn- oder Arbeitsort in Stadt
oder Landkreis Aschaffenburg zu erbringen, z. B. durch Personalausweis, Meldebescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung.
Das Impfzentrum ist donnerstags, freitags und samstags geöffnet und kann nur mit Termin besucht werden.
Alle aktuellen Coronainfos auch als PDF (07.10.2021)